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Brittelmaß

das,

Schonmaß, Mindestmaß bei Fisch oder Krebs


Wortart: Substantiv
Tags: fachsprachlich
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 12.07.2016
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Das Brittelmaß bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch oder Krebstier mindestens aufweisen muss, damit er vom Fischer dem Gewässer entnommen werden darf. Durch das jeweilige Brittelmaß soll dem Fisch die Möglichkeit gegeben werden, sich mindestens einmal fortzupflanzen, damit der Bestand erhalten bleibt.
Fische und Krustentiere dürfen grundsätzlich nur dann angeeignet werden, wenn sie das Brittelmaß aufweisen ( § 10 NÖ Fischereigesetz 2001 ). Das Brittelmaß ist die Länge des Tieres, die von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen wird.
source: Fischereiverein Neunkirchen

Koschutnig 12.07.2016





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