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Einschreiter

der, -s, --

Antragsteller, Beschwerdeführer, Privatkläger


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 05.05.2011
Bekanntheit: 10%  
Bewertungen: 1 2

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Kommentare (1)


Alle Zitate aus Österreich:
* Der Einschreiter bestätigt, dass er alleinvertretungsbefugter Vertreter der Gesellschaft ist und dass ihm ein von den oben als Unterzeichner angeführten gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft (§ 277 UGB) eigenhändig unterfertigter Jahresabschluss vorliegt, der mit dem übermittelten gleichlautend ist.(e-Government)

* Die Volksanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Tätigkeit festgestellt, daß bei Eingaben an Behörden, insbesondere wenn damit der Einschreiter über behördliche Maßnahmen [...] Beschwerde führt, vielfach Unklarheit über die Abgrenzung des für die gebührenrechtliche Beurteilung einer Eingabe maßgeblichen Privatinteresses vom Interesse der Allgemeinheit besteht

* Der Einschreiter [Dr. Hans-Peter Martin !]bringt der Staatsanwaltschaft Wien nachstehenden Sachverhalt zur Kenntnis und ersucht um Beurteilung in strafrechtlicher Hinsicht.
* An die Staatsanwaltschaft Wien...Verleumdungsklage
1. Einschreiter: xxx
2. Einschreiter: xxx
beide vertreten durch xxxx, Rechtsanwälte...Der 1. Einschreiter xxx ist im Zuge seiner Konsulententätigkeit für ddie 2. Einschreiterin tätig. Die 2. Einschreiterin xxx ist ein international ausgerichtetes Dienstleistungsunternehmen.... http://www.luck24.at/dokumente/Anzeige_Verleumdung.pdf

* Der Einschreiter als Geschädigter bezweifelt, dass eine solche Beschlagnahme vorliegt (Aus "Sachverhaltsdarstellung - Privatbeteiligtenanschluss")
* Der Einschreiter behauptet in seiner Eingabe eine Verletzung im Recht auf Löschung dadurch, dass der Verein xxx Personen, welche über den Einschreiter Bonitätsinformationen einholen möchten, sogenannte „Nullauskünfte“ […] erteilt
* Sämtliche Baulichkeiten (Rohrleitung, Schacht usw.), die sich auf dem Grundstück
des Einschreiters befinden, gehen in Besitz und Eigentum des Einschreiters über.

Üblicherweise schreitet die Polizei bei einer Störung der Ordnung ein, doch wie die Beispiele zeigen,
ist "der Einschreiter" offenbar selber jemand, der in einer Behörde eine gewisse Ruhe stört.
Koschutnig 05.05.2011





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