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grundbücherlich



grundbuchlich


Wortart: Adjektiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 28.01.2010
Bekanntheit: 100%  
Bewertungen: 2 3

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Kommentare (1)


Und was eppa
könnte in Deutschland eine "Klagsanmerkung" sein?Und wie sagen die wohl für "verbüchern" - oder gar zum "nicht verbücherten Ersteher"?
Besteht dieses Vorzugspfandrecht aber unabhängig von seiner grundbücherlichen Eintragung (eingetragen wird ja nur die Klagsanmerkung), so gilt auch kein Rangprinzip.[...]Die Klagsanmerkung ist auch zulässig gegen den noch nicht verbücherten Ersteher nach Anmerkung des Zuschlages im Grundbuch.
Koschutnig 28.01.2010





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Das österreichische Deutsch, oder einfach Österreichisch, zeichnet sich durch besondere Merkmale aus. Es besitzt einen einzigartigen Wortschatz, bekannt als Austriazismen, sowie charakteristische Redewendungen.

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