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jedermänniglich



für die Allgemeinheit Zutritt erlaubt


Erstellt von: Büeble
Erstellt am: 04.10.2018
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der Eintritt in den Prater „jedermänniglich“ gestattet werde, worauf eine „ungemaine Menge Volcks“ zu Fuß und in Equipagen das Augebiet eroberte, zumal auch der Bau kleiner Hütten zum Ausschank von Limonaden, Kaffe, Wein oder Bier sowie die Errichtung von Kegelbahnen erlaubt wurde.

Verfasserin
Mag. Getraud KOSZTECZKY
Büeble 04.10.2018


1766
Fürst Johann Josef Khevenhüller-Metsch notierte am 6. April 1766 in sein Tagebuch, dass „per patentes“ der Eintritt in den Prater „jedermänniglich“ gestattet werde.
source: Gertraud Kosztecky, Die Geschichte der Wiener Grünflächen im Zusammenhang mit dem sozialen Wandel ihrer BenützerInnen (Diss. Wien 2007)
In jener Zeit fand das Wort als künstliches Adjektiv zu "jedermann" in allen deutschen Kanzleien quer durch das Reichsgebiet seine Liebhaber:
1754
Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Friderich, Marggraff zu Brandenburg, Herzog in Preussen, zu Schlesien, Magdeburg, Stettin, Pommern .... Thun hiermit jedermänniglich zu wissen: Gleichwie Wir jederzeit das Wohl Unsers Landes und besonders die Aufnahm Unserer Städte zum Augenmerck haben ...
source: Carl Wilhelm Friderich, Marggraff zu Brandenburg, Herzog in Preußen (1754)
1752
solches muß in Unserem Herzogthum und Landen aus dem Creyß-Patent vom 26. Junii a.c. allschon jedermänniglich bekannt seyn
source: Karl Eugen Herzog von Württemberg und Teck 1752
1793
Wir Carl Theodor, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des Heil. R.R. Erztruchseß und Churfürst, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog, Landgraf zu Leuchtenberg, Fürst zu Mörs, Marquis zu Bergen-Opzoom, Graf zu Veldenz, Sponheim, der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein Entbiethen jedermänniglich Unseren Gruß, und Gnade zuvor
source: Pfalzgraf Carl Theodor, 1793

Koschutnig 04.10.2018





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