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Verwạltungsstra̲frecht

das, -s,

Ordnungswidrigkeitenrecht


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: rechtssprachlich
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 02.02.2018
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


source: Minilex.at
Das Verwaltungsstrafrecht legt fest: Treffen mehrere Verwaltungsübertretungen zusammen, dann sind die Strafen nebeneinander zu verhängen. Diese Regelung nennt man Kumulationsprinzip.
source: WKO.at
Das Verwaltungsstrafrecht sieht als schwerste Strafart die primäre Freiheitsstrafe vor. Eine primäre Freiheitsstrafe darf in Verwaltungsstrafverfahren nur verhängt werden, wenn sie als Strafmittel in den Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist und dies im Einzelfall notwendig ist, um die Täterin/den Täter von weiteren von weiteren Verwaltungsübertretungen gleicher Art abzuhalten.
source: HELP.gv.at

Koschutnig 02.02.2018





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