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notioni͟eren



Beanstandung an andere Amtsstelle weiterleiten; mit einer Strafgebühr belegen


Wortart: Verb
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: amtssprachlich
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 11.12.2017
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (2)


Recht mager ist die Bedeutungserklärung von Duden Online:
notionieren
Wortart: schwaches Verb
Gebrauch: österreichisch
BEDEUTUNGSÜBERSICHT: einer Behörde zur Kenntnis bringen
source: DUDEN
5.2.3. Gebühren- und Abgabengebrechen
Gebührengebrechen sind mittels Formular zur Behebung aufzufordern. Bei Nichtbegleichung sind die betreffenden Anträge zu notionieren. Zur Vorschreibung von Verwaltungsabgaben ist das entsprechende Formular (Formular 14 zu §§ 76 bis 78 AVG - Kostenbescheid;) zu verwenden.
source: BM für Inneres, Das Melderecht für Meldebehörden
In einem älteren Duden-Fremdwörterbuch (1966) findet man die danach mehrfach gespiegelte Definition:
notionieren] (lat). östr. für: mit einer Stempelstrafe belegen; beanstanden
source: DuEPublico.Uni Duisburg-Essen.de

Koschutnig 11.12.2017


Im k.k. Österreich des 19. Jh. wurde allerdings auch ganz anders "notioniert":
Die Polizeibehörden sind angewiesen, jeden Bettler ohne Unterschied einzuziehen; [...] diejenigen, welche von hier nicht abgeschafft werden können [...] sind nach Umständen entweder in das Zwangsarbeitshaus zu notionieren, oder dem hiesigen Magistrate zu übergeben, damit sie [...] als schwere Polizeiübertreter behandelt oder bestraft werden.
source: Johann Borschitzky, Handbuch des österreichischen Strafgesetzes über schwere Polizeiübertretungen (1844)
Die männlichen Zwänglinge aus Tirol waren nach der Statth.-Verord. 18/III 61 L. 25 zur Abgabe nach Graz, und nachdem das Zwangsarbeitshaus in Graz in eine Strafhaus umgewandelt worden war, nach Laibach zu notionieren
source: August Finger, Die Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten in Österreich (1897)

Koschutnig 11.12.2017





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