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Abteilungsvorstand



Amtsbezeichnung für eine Führungskraft im höheren berufsbildenden Schulwesen


Wortart: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 07.02.2016
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Kommentare (1)


Für Führungskräfte im Lehrerbereich sind gemäß § 217 Abs. 2 BDG folgende Amtstitel vorgesehen:
- Leiter einer Schule, eines Bundeskonvikts, zum Direktor ernannten Leiter eines Universitäts-Sportinstituts: Direktor;
-Stellvertreter des Leiters an einer Höheren Internatsschule des Bundes: Direktorstellvertreter;
- Vorstand einer Abteilung einer Lehranstalt im Sinne schulrechtlicher Vorschriften (an BMHS): Abteilungsvorstand;
- Fachvorstand im Sinne schulrechtlicher Vorschriften: Fachvorstand;
- Erziehungsleiter an einer Internatsschule des Bundes (= Leiter des Internates einer HIB): Erziehungsleiter
source: ÖPU

Koschutnig 07.02.2016





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