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Wahlkarte

die, -, -n

Wahlschein; Stimmausweis (CH)


Wortart: Substantiv
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 11.01.2014
Bekanntheit: 100%  
Bewertungen: 2 3

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»Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.
Mit der Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.
Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.
Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiterzuleiten. «www.bmi.gv.at/

D: Wahlschein : »Wer am Wahltag aus einem wichtigen Grund den ihm zugewiesenen Wahlraum nicht aufsuchen kann, dem wird auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt.
Außerdem kann unter bestimmten Umständen jemand einen Wahlschein beantragen, wenn er nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Wahlschein wird auch allen Briefwählern zugestellt.
Mit diesem Wahlschein kann der Wahlberechtigte in jedem beliebigen Wahllokal in seinem Wahlkreis wählen. « www.bundestag.de/

CH Stimmausweis, z.B.
»Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
• die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt;
• das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält;
• die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehenen oder einem privaten Couvert separat zum Stimmausweis verpackt sind«(.au.ch/de/politik/abstimmungsresultate/)
Koschutnig 11.01.2014





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