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Rekurs (Rechtsbehelf)

der, -es, -e

Einspruch; Beschwerde


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 11.01.2012
Bekanntheit: 38%  
Bewertungen: 4 4

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Kommentare (6)


Während „Rekurs“ als früher gängiger Begriff für alle Rechtsmittel (Deutschland „Rechtsbehelfe“) in Dtld. überhaupt nicht mehr in Gebrauch ist, ist der „Rekurs“ im österreichischen Recht ein Einspruch oder eine Beschwerde - z.B. wegen Verfahrensmängeln - gegen einen Gerichtsbeschluss, nicht aber gegen ein Gerichtsurteil. Der Rekurs ist bei jenem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird und das selbst entscheiden kann oder den Rekurs an das instanzenmäßig übergeordnete Gericht als Rekursgericht weiterleitet.
Koschutnig 11.01.2012


"Reine Amts/Papiersprache, nicht spez. für Österreich" - ist's nicht bedauerlich, dass weder die ausschließlich österr. Bedeutung des Rechtsbegriffes begriffen , noch die Wortkategorie "Amt- und Juristensprache" gesehen wird?
Koschutnig 26.06.2013


Diverse Bewertungen
sollten entfernt werden, weil sie das Bild verzerren. Hätte jemand etwas dagegen?
klaser 28.06.2013


holleri, hollero
...kommt "gehollert" jetzt vom steirischen "a sou a Holla" oder vom skandinavischen "holler"(johlen) ?
nicolai 29.06.2013


s.a. Forum:
http://www.ostarrichi.org/forum--.html?topicid=94
Koschutnig 29.06.2013


11 (in Worten elf) Zusammensetzungen mit "Rekurs" hat der Hollerer,
der diesen Eintrag mit "Reine Amts/Papiersprache, nicht spez. für Österreich" beurteilt hat, danach eingetragen, von Rekursbeantwortung bis Revisionsrekursbeantwortung.
Koschutnig 20.06.2014





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