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Zivilgeometer

der, -s, .--

Vereidigter freiberuflicher Beratender Ingenieur für Vermessungswesen


Wortart: Substantiv
Kategorie: Technische Begriffe Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 02.07.2011
Bekanntheit: 50%  
Bewertungen: 1 2

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Kommentare (2)


Gruppe der "Ziviltechniker"
Ziviltechnikergesetz 1993:
§ (4) Bewerber um die Befugnis eines Ingenieurkonsulenten*) für Vermessungswesen müssen zusätzlich [...] fundierte Kenntnisse im Rahmen der Ziviltechnikerprüfung nachweisen
§ 38(3) Die Bezeichnung “Zivilgeometer” darf nur von Personen geführt werden, denen die Befugnis auf dem Fachgebiet des Vermessungswesens verliehen wurde
http://tinyurl.com/6bxumyb
Zivilgeometer sind staatlich befugte und beeidete Personen, die unabhängig und unparteiisch Angelegenheiten des Katasters für die öffentliche Hand, aber auch für Privatpersonen abwickeln.
Der Zivilgeometer sieht sich als beratender Ingenieur und technischer Notar
source: Vermessungskanzlei Horvath


*) Auch der "Ingenieurkonsulent" ist ein österr. Spezifikum
Koschutnig 02.07.2011


source: Forum. ZS des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. , Heft 2/2015
DieZivilgeometer Österreichs (Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen) als Absolventen der Technischen Universitäten in Wien und Graz, die auf dem Gebiet der Tunnelvermessung tätig sind und entsprechende Erfahrungen besitzen, leisten dabei einen nicht unwesentlichen Beitrag, indem sie die Grundlage jeder Planung liefern und die Tunnelbaustellen vor (Errichten der Grundlagen), während (Ausführung von Absteckungen und Kontrollvermessungen) und nach dem Bau (Abrechnungsunterlagen, Bestandsdokumentation) vermessungstechnisch bedienen.
source: bdvi-forum.de

Koschutnig 11.03.2018





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