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erlegen (Geldbetrag)



einzahlen, bar begleichen (Geldbetrag)


Wortart: Verb
Erstellt von: Brezi
Erstellt am: 27.08.2008
Bekanntheit: 95%  
Bewertungen: 4 0

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Kommentare (2)


Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich!
Da wurde in einem deutschen Buch doch eine halbe Seite lang über das vermeintlich "falsche" Wort 'erlegen' für (bar) einzahlen philosophiert. Erlegen, so das Buch, könne man doch nur Antilopen, Bären und Wildsauen. Ich wollte es wissen und habe Google bemüht. Tatsächlich habe ich das Wort in obiger Bedeutung nur auf österreichischen Seiten gefunden.
Brezi 27.08.2008


Das Kreditinstitut ist - auch ohne vorherige Vereinbarung - berechtigt, eine Deckung für das Verlustrisiko zu verlangen …. Die Deckung ist mangels anderer Vereinbarung in Geld zu erlegen.
source: Oberbank, AGB

Sollte man nicht erwarten, dass man fürs Erlegen auch regelmäßig einen Erlagschein benötigt? Aber "Zahlungsanweisung" steht auf den rosa Scheinen der Bank.
Koschutnig 08.02.2022





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