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e-card

die, -, -s
[ 'i:ka:t ]

Chipkarte, ersetzt u.a. den bisherigen " Krankenschein"


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Kategorie: Technische Begriffe
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 08.06.2008
Bekanntheit: 90%  
Bewertungen: 2 4

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Kommentare (5)


e-card:
Eine e-card ist eine elektronische Grußkarte. Die e-card ...die du meinst....ist meines W. nicht nur zum Arztbesuch bestimmt, sondern auch für andere Sachen. Deine Übersetzung ist sehr mangelhaft und trifft nicht den Kern der Sache. Meli
Meli 08.06.2008


Genaueres zum Kommentar "Eine e-card ist eine elektronische Grußkarte.
Die e-card ...die du meinst....ist meines W. nicht nur zum Arztbesuch bestimmt, sondern auch für andere Sachen. Deine Übersetzung ist sehr mangelhaft und trifft nicht den Kern der Sache."

Mit der 56. ASVG-Novelle
wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Aufgabe übertragen, eine SV-Chipkarte (e-card) als Grundlage für ein elektronisches Verwaltungssystem (ELSY) in der österreichischen Sozialversicherung zu schaffen.
http://www.chipkarte.at/portal/index.html?ctrl:cmd=render&ctrl:window=ecardportal.channel_content.cmsWindow&p_menuid=65078&p_tabid=4
JoDo 08.06.2008


Zur Online-Aktivierung Ihrer neuen e-card benötigen Sie:
• Ihre neue e-card
• eine bereits aktivierte
Handy-Signatur oder Bürgerkarte
• ein betriebsbereites Kartenlesegerät
• Software zur Nutzung der Bürgerkarte
source: Help.gv.at
Mit dem Jahreswechsel tritt eine Regelung in Kraft, die verhindern soll, dass E-Cards missbraucht werden. [...]
Das Sozialbetrugs-Bekämpfungsgesetz (SBBG) ist seit August 2015 in Geltung. Ab dem Jahreswechsel sind die Krankenanstalten nun verpflichtet, die Identität der Patientinnen und Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu überprüfen.
source: Österr. Rotes Kreuz
Der überwiegende Teil aller öffentlich rechtlichen Krankenanstalten ist bereits an das e-card- System angeschlossen. Legen Sie auf alle Fälle in den Ambulanzen bzw. bei der Aufnahme in das Krankenhaus die e-card sowie - zwecks gesetzlich vorgeschriebener Identitätsprüfung - einen amtlichen Lichtbildausweis vor.
source: NÖGKK.at

Koschutnig 16.02.2018





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Die Eigenarten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie beinhalten auch Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Reform von 1996 gewisse Grenzen setzt.

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