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Kolleg

das, -s, -s
[ kólek; selten: kolék ]

Bildungseinrichtung für Abiturienten zum Erwerb eines zusätzlichen Abiturs einer berufsbildenden höheren Schule


Wortart: Substantiv
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 02.12.2012
Bekanntheit: 67%  
Bewertungen: 2 3

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Kommentare (3)


Während als schulische Einrichtung der Begriff „Kolleg“ - mit é! - in D entweder ein Institut der Erwachsenenbildung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife meint oder aber den traditionellen Namensbestandteil einiger (von Jesuiten geführter) Gymnasien ist (Canisius-Kolleg Berlin, Aloisiuskolleg bei Bonn, Kolleg St. Blasien im Schwarzwald) bildet, wurde 1975 das Wort „Kolleg“ in Österreich als Name für eine spezielle Schulform eingeführt, die „Maturanten“ ( = Abiturienten) in erster Linie von allgemeinbildenden höheren Schulen in weiteren 1 - 2 Jahren die zusätzliche Reifeprüfung einer berufsbildenden höheren Schule und damit einen nützlichen Berufsabschluss vermitteln soll. Das neuartige „Kolleg“ löste somit alle zuvor etwaig bestehenden „Abiturientenlehrgänge“ ab.Artikel II, § 7, Abs. 1-3 der 5. SchOG-Novelle (BGBl. v. 12..6.1975) lautete: § 7. Kollegs (1) Kollegs sind berufsbildende höhere Schulen im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. b sublit. cc des Schulorganisationsgesetzes und haben die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer berufsbildenden höheren Schule zu vermitteln; sie haben zwei bis fünf Semester zu umfassen. (2) Voraussetzung für die Aufnahme in ein Kolleg ist die erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule oder einer berufsbildenden höheren Schule anderer Art oder Fachrichtung. (3) Der Ausbildungsgang der Kollegs wird durch eine Reifeprüfung abgeschlossen, die auf jene Unterrichtsgegenstände bzw. Lehrstoffe zu beschränken ist, die nicht im wesentlichen bereits durch den vor dem Besuch des Kollegs zurückgelegten Bildungsgang nachgewiesen sind. Während der Hauptzweck eines Kollegs - Vermittlung einer qualifizierten Berufsausbildung - erhalten geblieben ist, sind inzwischen mancherlei Modifizierungen erfolgt.

Die Identifizierung dieses „Kollegs“ mit der eindeutschenden Kurzform von „Kollegium/Collegium“ ist derart gering, dass die Schulbezeichnung mehrheitlich mit Erstsilbenbetonung [kólek] gesprochen wird, da das Wort weit öfter zu lesen als zu hören ist und das -ll- gedankenlos zur Betonung des davor stehenden Vokals verleitet.
Koschutnig 02.12.2012


Wunderbar erklärt,
sage ich als Kolleg-Absolvent. (Technische Optik und Feinwerktechnik in Mödling.)
klaser 04.12.2012


Kollegs
bieten eine schlanke postsekundäre (Berufs-)Ausbildung mit starker Spezialisierung. Geeignet sind sie für AbsolventInnen einer AHS (Matura), BHS (Reife- oder Diplomprüfung), Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung.
http://www.studium.at/kolleg
http://www.abc.berufsbildendeschulen.at/de/page.asp?id=43
JoDo 05.12.2012





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